Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2022/2023
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Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2022/2023

Liebe Leserin, lieber Leser

Zum Jahreswechsel bedienen wir Sie auch dieses Jahr gerne mit einer Auswahl von Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.

AHV-Reform 2021 und Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 2024

Die Gesetzesänderungen der Reform zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Frauen und Männer erreichen neu einheitlich mit 65 Jahren das Referenzalter. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV in Kraft. Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1%, der Sondersatz und der reduzierte Satz um je 0,1 Prozentpunkte auf 3,8% bzw. 2,6%.

Ausweitung des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer im Konzern

Ab 1. Januar 2023 können juristische Personen bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (bisher 20%) das Meldeverfahren anwenden. Die für ausländische Unternehmen erforderliche Bewilligung ist neu fünf statt wie bisher drei Jahre gültig.

«Plastiksteuer» und Verpackungsregulierung in der EU

Die Mitgliedstaaten der EU entrichten seit dem 1. Januar 2021 eine Abgabe auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff an die EU. Von einer solchen Steuer betroffen sind neben Herstellern und Händlern von Kunststoffverpackungen auch sämtliche Warenströme. Portugal hat im Juli 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt, das UK kennt seit April 2022 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen.

Marianne Esther Meier, Dipl. Steuerexpertin, Executive Master MWST, Dipl. Expertin Rechnungslegung und Controlling

Verlängerung Sozialversicherungsunterstellung für Grenzgänger

Die Frist für eine gemeinsame Regelung zur Telearbeit wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Eine Person bleibt somit weiterhin den Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit am Ort des Arbeitgebers unterstellt, auch bei Homeoffice-Tätigkeit im Wohnland.

Präzisierung zu den Nichtrückkehrtagen von Grenzgängern im DBA Schweiz – Deutschland

Die Schweiz und Deutschland haben festgehalten, dass ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage nicht als Nicht-Rückkehrtage für die Grenzgängerregelung nach dem DBA gelten.

Entschädigungen für Homeoffice im Lohnausweis

Entschädigungen für die Nutzung privater Arbeitszimmer stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Lohn dar. Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – dann zählen Ersatzleistungen für tatsächliche Auslagen nicht zum steuerpflichtigen Lohn.

Beitragssätze, Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Darauf abgestimmt ändern sich auch die Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge (BVG) und in der Säule 3a. Der Solidaritätsbeitrag in der ALV entfällt.

Drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung im neuen Aktienrecht

Rangrücktrittserklärungen müssen ab 1. Januar 2023 auch die Zinsforderungen während einer Überschuldung umfassen. Neue Vorschriften gelten für Gesellschaften ohne Revisionsstelle, deren Jahresrechnung einen Kapitalverlust oder eine Überschuldung zeigt – der Verwaltungsrat muss dann einen zugelassenen Revisor für eine eingeschränkte Revision ernennen.

Marcel P. De Boni, Betriebsökonom HWV, Dipl. Wirtschaftsprüfer

Quellensteuer: Verwirkungsfrist bis 31. März 2023 für NOV/Neuberechnung beachten!

Wir empfehlen allen quellensteuerpflichtigen Personen dringend, einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder Neuberechnung der Quellensteuer zu prüfen. Die Frist für 2022 endet am 31. März 2023.

Erhöhung des Abzugs für Krankenkassenprämien im Kanton Zürich

Mit der Änderung des Steuergesetzes erhöht sich der steuerliche Abzug für Versicherungsprämien um CHF 300 auf CHF 2’900 pro erwachsene Person. Der Abzug für Kinder bleibt bei CHF 1’300.

Weitere Neuerungen auf den 1. Januar 2023

Das Aktienrecht bringt neue Pflichten für den Verwaltungsrat und zwingt viele Gesellschaften zur Überarbeitung ihrer Statuten. Das Erbrecht bringt tiefgreifende Änderungen bei Pflichtteilen und Verfügungsfreiheit. Kroatien tritt dem Schengen-Raum bei und führt den Euro ein.

Ausblick / Varia

Das neue Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Der Bund will die OECD-Mindeststeuer von 15% für international tätige Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umsetzen, die per 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte.

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