Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2023/2024
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Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2023/2024

Liebe Leserin, lieber Leser

Zum Jahreswechsel bedienen wir Sie auch dieses Jahr gerne mit einer Auswahl von Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.

Ihr ECOVIS-Team

Neuer Zinsabzug für Zürcher Gesellschaften bei der Gewinnsteuer

Im Rahmen der STAF wurde ein zusätzlicher Zinsabzug für alle Gesellschaften mit hoher Eigenkapitalquote eingeführt. Ein solcher Zinsabzug kann nur in Kantonen mit einem Steuersatz von mindestens 13,5% geltend gemacht werden – derzeit einzig Zürich. Mit dem gestiegenen Zinsniveau können Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in Zürich davon profitieren; der steuerbare Gewinn kann sich dadurch um bis zu 70% reduzieren.

Matthias Heusser, Betriebsökonom FH, Dipl. Steuerexperte

Cyber Resilienz oder «Wie steht’s um Ihre Abwehrkräfte?»

Die Cyber-Bedrohungslage ist hoch wie nie. Ein «Information Asset Inventar» dient als Ausgangslage für die Sicherheitsstrategie. Häufig können mit einfachen Massnahmen (Mehrfaktorauthentifizierung, Umgang mit Administrator-Rechten, Passwortregeln) gute Fortschritte erzielt werden. Der wichtigste Faktor ist das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden.

Maximilian Lerch, Dipl. Wirtschaftsprüfer / Certified Information Security Manager

AHV-Reform 2021: Übergangsgeneration und Kompensationsmassnahmen

Das AHV-Referenzalter der Frauen erhöht sich 2025 bis 2027 um jeweils drei Monate auf 65 Jahre. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können die AHV-Altersrente weiterhin bereits mit 62 Jahren vorbeziehen. Neu lässt sich die AHV-Altersrente zwischen Alter 63 und 70 flexibel vorbeziehen oder aufschieben.

Mehrwertsteuer-Sätze ab 1. Januar 2024

Im Rahmen der Reform AHV 21 erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze: Normalsatz von 7,7% auf 8,1%, Sondersatz Beherbergung von 3,7% auf 3,8%, reduzierter Satz von 2,5% auf 2,6%. Massgebend ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.

Beitragssätze, Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen

Für 2024 ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Zu beachten ist das neue Wahlrecht der Arbeitnehmenden, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, betreffend AHV-Freibetrag.

Sozialversicherungsunterstellung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit

Seit 1. Juli 2023 regelt ein EU-Rahmenübereinkommen die Sozialversicherungsunterstellung bei Telearbeit. Umfasst die Telearbeit weniger als 50% der Erwerbstätigkeit und liegt eine A1-Bescheinigung vor, bleibt eine Person weiterhin den Rechtsvorschriften am Ort des Arbeitgebers unterstellt.

Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK)

Seit 1. Oktober 2023 ist das neue Sozialversicherungsabkommen CH-UK in Kraft. Nicht geregelt sind Familienzulagen, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, BVG sowie die Arbeitslosenversicherung.

Quellensteuer: Verwirkungsfrist bis 31. März 2024 für NOV/Neuberechnung beachten!

Wir empfehlen allen quellensteuerpflichtigen Personen, einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder Neuberechnung der Quellensteuer zu prüfen. Die Frist für 2023 endet am 31. März 2024.

Ausblick

  • Am 3. März 2024 befinden Volk und Stände über die Initiativen für eine 13. AHV-Rente und die Renteninitiative.
  • Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können.
  • Die vom EGMR festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen soll beseitigt werden.

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