Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2020/2021

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Liebe Leserin, lieber Leser

Zum Jahreswechsel bedienen wir Sie auch dieses Jahr gerne mit einer Auswahl von Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2021.

COVID-19-Kredite – Verwendungsverbote

Die Covid-19-Kredite wurden per 19. Dezember 2020 von der Notverordnung ins ordentliche Recht (Covid-19-SBüG) überführt. Bis zur vollständigen Tilgung sind u.a. unzulässig: Dividendenausschüttungen, Rückzahlung von Kapitaleinlagen, Aktivdarlehen an Aktionäre, Rückführung von Gruppendarlehen und Mittelübertragungen an ausländische Gruppengesellschaften. Die maximale Laufzeit beträgt neu acht Jahre.

Diego Ryser, BA UZH in Banking and Finance, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand

Vaterschaftsurlaub

Seit 1. Januar 2021 haben Väter Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, beziehbar innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt. Die Entschädigung beträgt wie bei der Mutterschaft 80% des Bruttoeinkommens, höchstens CHF 196 pro Tag.

Änderungen bei MWST und Zoll in der EU

Der B2C-Schwellenwert für innergemeinschaftliche Lieferungen sinkt am 1. Juli 2021 auf einheitliche EUR 10’000. Zur Vereinfachung kann eine EU-UST-Nummer für den One-Stop-Shop (OSS) beantragt werden statt mehrerer Länderregistrierungen.

Marianne Esther Meier, Dipl. Steuerexpertin, Executive Master MWST, Dipl. Expertin Rechnungslegung und Controlling

Massnahmen gegen COVID-19 in der Mehrwertsteuerabrechnung

Die Erwerbsausfallentschädigung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer und führt zu keiner Vorsteuerkürzung. Bei COVID-19-Krediten mit nicht marktüblicher Verzinsung geht die ESTV mangels Subventionsverhältnis nicht von einer Vorsteuerabzugskürzung aus. A-fonds-perdu-Beiträge gelten dagegen als Subventionen.

Beitragssätze, Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst, entsprechend ändern sich auch die BVG- und Säule-3a-Grenzwerte. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs erhöht sich der EO-Beitragssatz um 0,05 Prozentpunkte.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Seit 1. Januar 2021 können pflegende Angehörige – neu auch Konkubinatspartner, Schwiegereltern und Geschwister – bis zu drei Tage pro Fall und zehn Tage pro Jahr der Arbeit fernbleiben, mit Lohnfortzahlung. Der Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften wird ausgeweitet.

Umstellung von Sage 50 auf Topal

Nach dem Verkauf der Sage Schweiz AG hatten wir bereits 2017 Topal als Alternative evaluiert und seither zahlreiche Mandanten migriert. Ein Vorteil von Topal: Die Migration kann jederzeit erfolgen, da sämtliche Transaktionsdaten mitübernommen werden.

Marcel P. De Boni, Betriebsökonom HWV, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte, Geschäftsführer

Zweigniederlassung Luzern in neuen Büroräumlichkeiten

Unsere Zweigniederlassung Luzern ist im November 2020 an die Hertensteinstrasse 2 in der Luzerner Altstadt umgezogen, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt.

Personelles

Diego Ryser hat die höhere Fachprüfung für Treuhandexperten bestanden und darf den Titel «diplomierter Treuhandexperte» führen. Irene Wälti hat die eidg. Berufsprüfung für Treuhänderinnen bestanden und übernimmt per 1. Januar 2021 die Funktion als Mandatsleiterin Treuhand.

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