Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2019/2020
Liebe Leserin, lieber Leser
Zum Jahreswechsel bedienen wir Sie auch dieses Jahr gerne mit einer Auswahl von Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.
Bei dieser Gelegenheit danken wir Ihnen herzlich für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit und das Vertrauen, das Sie uns und unserem Unternehmen entgegenbringen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2020 mit vielen interessanten Begegnungen und Gesprächen.
Ihr ECOVIS-Team
1. Neues Verjährungsrecht im Obligationenrecht – das Wichtigste in Kürze
Am 1. Januar 2020 tritt das revidierte Verjährungsrecht in Kraft. Das Gesetz kennt eine relative sowie eine absolute Verjährungsfrist. Die relative Frist ist subjektiv bestimmt und beginnt erst ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers zu laufen. Die absolute Frist ist objektiv bestimmt und beginnt bereits mit dem schädigenden Verhalten. Bisher betrug die relative Verjährungsfrist der Deliktshaftung ein Jahr (Art. 60 OR). Diese Frist wurde im Zuge der Revision neu auf drei Jahre ausgedehnt. Die absolute Verjährungsfrist dauert grundsätzlich unverändert zehn Jahre.
2. Sportliche Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2018 ist der weltweite Umsatz für die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflicht massgebend. Auch Sportler, Sportteams, Sportverbände und Managementgesellschaften können mehrwertsteuerpflichtig werden, insbesondere wenn sie im Inland Preisgelder oder Prämien erhalten und zugleich einen weltweiten steuerbaren Umsatz von mindestens CHF 100’000 erzielen. Bei gemeinnützigen Organisationen liegt die Schwelle bei CHF 150’000. Leistungen aus Sponsoring, Werbung und Übertragungsrechten sind mit 7,7% MWST zu fakturieren.
3. Beitragssätze, Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen
Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) auf den 1. Januar 2020 steigen die AHV-Beiträge erstmals seit 1975. Auch die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende sind davon betroffen.
4. Auswirkungen von STAF auf Privatpersonen
Im Bereich der privilegierten Dividendenbesteuerung (Beteiligungsquote ab 10%) ändert der Kanton Zürich vom Teilsatz- auf das Teilbesteuerungsverfahren. Der Kanton Zürich besteuert ab 2020 50% der Dividendenausschüttung (Bund neu 70%) und erhöht diese Quote voraussichtlich per 1. Januar 2023 auf 60%. Die Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven erfährt eine Einschränkung: Neu muss eine steuerpflichtige Dividende in mindestens gleichem Umfang ausbezahlt werden.
5. Die QR-Rechnung steht kurz vor der Einführung
Mit der Einführung der QR-Rechnung am 30. Juni 2020 beginnt eine neue Ära im Zahlungsverkehr. Die QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine und ermöglicht eine massive Effizienzsteigerung durch automatisierte Verarbeitung. Wir empfehlen eine rechtzeitige Überprüfung der Infrastruktur und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Umstellung.
Marcel P. De Boni