Newsletter ECOVIS Aktuell / Herbst 2019

Newsletter ECOVIS Aktuell / Herbst 2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

Nach der Sommerpause haben wir wiederum einen kurzen Überblick über aktuelle Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet zusammengestellt, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.

Ihr ECOVIS-Team

1. STAF – Die Auswirkungen für KMU

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) zugestimmt. Bisherige Steuerprivilegien für Statusgesellschaften wie Holdingbesteuerung fallen ab dem 1. Januar 2020 weg. Diese Gesellschaften werden künftig ordentlich besteuert. Neu können auf kantonaler Ebene steuerliche Erleichterungen eingeführt werden, z.B. auf Gewinnen aus Patenten (Patentbox) sowie bei Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

2. Voraussichtliche BVG-Altersleistungen schmelzen wie das Eis an der Sonne

Tiefe Zinsen führen bei der beruflichen Vorsorge zu einem deutlich langsameren Wachstum der Altersguthaben. Der gesetzliche Mindest-Zinssatz lag 1985 noch bei 4%, seit 2017 liegt er bei 1%. Auch der Mindest-Umwandlungssatz sinkt: Er beträgt seit 2005 6,8% (1985 noch 7,2%). Pro CHF 100’000 Altersguthaben resultiert eine Rente von CHF 6’800 pro Jahr.

3. Erhöhung des Privatanteils bei Luxusautos

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in einem Entscheid vom 11. Februar 2019 ausgeführt, dass der Privatanteil auf Luxusfahrzeugen bis zu 17% pro Jahr betragen kann. Fahrzeuge mit einem Kaufpreis ab CHF 100’000 können zur Luxusklasse zählen. Ein zu tief angewendeter Privatanteil kann neben der steuerlichen Aufrechnung auch Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer haben.

Sven Gutbrod

4. Personenfreizügigkeit CH-EU: Denken Sie an die A1-Bescheinigung!

Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und den EU-Staaten regelt, welchem nationalen Sozialversicherungssystem eine mobile Person unterstellt ist. Seit 2010 sind Arbeitgebende und Arbeitnehmende verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EFTA vorab mittels A1-Antrag bewilligen zu lassen. Die Bescheinigung wird für jede berufliche Tätigkeit im Ausland benötigt, nicht nur bei klassischer Entsendung.

5. Neue Steuerabzüge bei Liegenschaften ab 1. Januar 2020

Am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Energiegesetz («Energiestrategie 2050») angenommen. Die Liegenschaftskostenverordnung schafft neue Steuerabzüge für Liegenschaften und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Neu sind Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie energiesparende Investitionskosten steuerlich abzugsfähig, teilweise verteilbar auf drei Steuerperioden.

Thomas Nägeli

6. Themen in der Pipeline sorgen für einen spannenden Herbst

In der Herbstsession stehen die Paar-/Familienbesteuerung, die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, die Einführung eines Vaterschafts-/Elternurlaubs, die Totalrevision des CO2-Gesetzes sowie die Aktienrechtsreform auf dem Programm. Das E-ID-Gesetz soll die Basis für elektronische Identifizierungsmittel schaffen. Auch das Erbrecht wird mit einer partiellen Revision an die Entwicklung der Gesellschaft angepasst.

7. Personelles

Seit 1. Juni 2019 ist Olga Ziegler als Mandatsleiterin Treuhand in unserem Unternehmen tätig. Sie ist Treuhänderin mit eidg. Fachausweis und arbeitet seit mehr als 18 Jahren im Treuhandbereich. Diego Ryser ist seit 17. Juni 2019 als Mandatsleiter Treuhand tätig. Er verfügt über einen Abschluss als Bachelor of Arts der Universität Zürich (Vertiefung Banking and Finance).

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