Newsletter ECOVIS Aktuell / Jahreswechsel 2021/2022
Liebe Leserin, lieber Leser
Zum Jahreswechsel bedienen wir Sie auch dieses Jahr gerne mit einer Auswahl von Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.
Erbschaft: Wohnsitzkanton für Verrechnungssteuer zuständig
Bis Ende 2021 erfolgte die Rückerstattung der Verrechnungssteuern durch den Wohnsitzkanton des Erblassers, was die Prüfung verkomplizieren konnte. Ab 1. Januar 2022 erfolgt die Rückerstattung neu durch den Wohnsitzkanton der Erben.
Diego Ryser, BA UZH in Banking and Finance, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand
Quellensteuer: NOV/Neuberechnung (Verwirkungsfrist 31. März 2022)
Seit 1. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über die Quellenbesteuerung in Kraft. Wir empfehlen allen quellensteuerpflichtigen Personen dringend, einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder Neuberechnung zu prüfen. Die Frist für 2021 endet am 31. März 2022.
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse
Zunehmende Mobilität führt zu Problemen bei Bewilligungen, Besteuerung und Sozialversicherungen, verschärft durch Homeoffice, virtuelle Organmeetings und den Brexit. Wir empfehlen für Auslandeinsätze eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Risiken.
Marcel P. De Boni, Betriebsökonom HWV, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte, Geschäftsführer
Weiterführung BVG für ältere Arbeitslose
Seit 1. Januar 2021 können Personen, die kurz vor dem Rentenalter arbeitslos werden, in der beruflichen Vorsorge des bisherigen Arbeitgebers versichert bleiben (ab Alter 58, bei manchen Vorsorgeeinrichtungen ab 55). Bisher mussten Betroffene aus der Vorsorgeeinrichtung austreten.
Beitragssätze, Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen
Im Jahr 2022 bleiben alle Werte unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Im Kanton Zürich sinkt die Steuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge
Ab 1. Januar 2022 gilt neu ein Umwandlungssatz von 5% (bisher 10%) für die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge. Kapitalbezüge in mittlerer Höhe werden dadurch deutlich steuergünstiger, bei sehr hohen Bezügen bleibt Zürich vergleichsweise teuer.
Weniger Unfälle im Corona-Jahr führen zu sinkenden Versicherungsprämien
Die SUVA meldet für 2020 einen Rückgang von über 10% bei Berufs- und Freizeitunfällen gegenüber dem Vorjahr. Velounfälle sowie Unfälle bei Garten- und Heimwerkarbeiten nahmen dagegen zu.
Rechtliche Grundlagen für die Digitalisierung im Steuerbereich
Der Bundesrat kann Unternehmen ab 1. Januar 2022 zum elektronischen Verkehr mit der ESTV verpflichten. Ab 1. Januar 2024 müssen auch die Kantone elektronische Eingaben ermöglichen.
Martin Horak, Buchhalter mit eidg. Fachausweis, RAB-Zulassung als Revisionsexperte, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand
Digitalisierung mit TOPAL und NEXTCLOUD
Mit der Filesharing-Anwendung Nextcloud unterstützen wir Kundinnen und Kunden beim sicheren elektronischen Datenaustausch. Topal Scan erlaubt die automatisierte Belegverarbeitung, Topal WebSolution ermöglicht Echtzeit-Zugriff auf die Buchhaltung über den Browser.