Newsletter ECOVIS Aktuell / Sommer 2020
Liebe Leserin, lieber Leser
Zur Jahresmitte haben wir wiederum einen kurzen Überblick über aktuelle Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet zusammengestellt, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Verschärfungen im Gesellschaftsrecht
Seit 1. November 2019 kann eine vorsätzliche Verletzung der Melde- und Registerführungspflichten (Aktien-/Anteilbuch, wirtschaftlich Berechtigte) mit Busse bis CHF 10’000 bestraft werden; nicht vorschriftsgemässe Führung gilt als Organisationsmangel. Inhaberaktien sind neu nur noch zulässig, wenn börsenkotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet.
Manuel Mühlestein, MLaw, Rechtsanwalt
Änderungen Familienzulagengesetz per 1. August 2020
Die höhere Ausbildungszulage wird neu bereits ab Vollendung des 15. statt 16. Altersjahres ausgerichtet. Auch arbeitslose Mütter mit Mutterschaftsentschädigung erhalten neu Anspruch auf eine Familienzulage.
Sven Gutbrod, Fachmann Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand
Ausblick auf Änderungen bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens ab 2021
Das totalrevidierte Quellensteuergesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu können auch Grenzgänger, Kurz- und Wochenaufenthalter unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen; obligatorisch bleibt sie ab einem Erwerbseinkommen über CHF 120’000.
Die Arbeitslosenversicherung im Corona-Stresstest
Die COVID-19-Pandemie zeigte Lücken im Versicherungsschutz auf, insbesondere für Selbständigerwerbende und arbeitgeberähnlich Angestellte. Der Bund hat deshalb temporäre Leistungserweiterungen bei der Kurzarbeitsentschädigung vorgenommen.
Marcel P. De Boni, Betriebsökonom HWV, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte, Geschäftsführer
Aktienrechtsrevision
Das Parlament hat die Aktienrechtsrevision in der Sommersession 2020 verabschiedet; Inkrafttreten frühestens Mitte 2021. Neuerungen: Gesellschaftskapital auch in Fremdwährung und als Kapitalband, Interimsdividenden, gesenkte Schwellenwerte für Beteiligtenrechte, virtuelle Generalversammlungen sowie Geschlechterquoten für börsenkotierte Unternehmen.
Thomas Naegeli, Betriebsökonom FH, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Revisionsexperte, Mandatsleiter Treuhand und Wirtschaftsprüfung
Modernisierung des Handelsregisters per 1. Januar 2021
Die «Stampa-Erklärung» entfällt, die Abtretung von GmbH-Stammanteilen wird formfrei, und die Sozialversicherungsnummer dient neu der Identifikation. Die Modernisierung senkt die Handelsregistergebühren um rund einen Drittel.
Einführung der QR-Rechnung hat begonnen
Seit 1. Juli 2020 stellen die Banken den Zahlungsverkehr schrittweise auf die QR-Rechnung um, welche die roten und orangen Einzahlungsscheine ablöst. Für die QR-Referenznummer wird eine neue QR-IBAN benötigt, die vom kontoführenden Institut vergeben wird.
Diego Ryser, BA UZH in Banking and Finance, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand