Newsletter ECOVIS Aktuell / Sommer 2021

Newsletter ECOVIS Aktuell / Sommer 2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Zur Jahresmitte haben wir wiederum einen kurzen Überblick über aktuelle Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet zusammengestellt, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent.

Aktienrechtsreform – Fokus Kapitalverlust und Überschuldung

Gegen die im Sommer 2020 vom Parlament verabschiedete Aktienrechtsrevision ist das Referendum nicht ergriffen worden; mit der Inkraftsetzung ist dennoch nicht vor 2023 zu rechnen. Der Verwaltungsrat muss neu die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft überwachen und bei drohender Zahlungsunfähigkeit Massnahmen ergreifen. Bei hälftigem Kapitalverlust fliessen gesetzliche Reserven über 50% des Grundkapitals neu nicht mehr in die Berechnung ein; die Einberufung der Generalversammlung ist nicht mehr erforderlich.

Thomas Naegeli, Betriebsökonom FH, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Revisionsexperte, Mandatsleiter Treuhand und Wirtschaftsprüfung

Aktienrechtsreform – Fokus Zwischendividenden

Das revidierte Aktienrecht ermöglicht neu Zwischendividenden gestützt auf einen geprüften Zwischenabschluss. Gesellschaften mit Opting-out können auf die Prüfung verzichten, ebenso wenn alle Aktionäre zustimmen und Gläubigerforderungen nicht gefährdet sind.

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Seit 1. Juli 2021 sehen das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen (ÜLG/ÜLV) Leistungen für Personen ab 60 Jahren vor, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und ausgesteuert sind. Voraussetzungen sind u.a. mindestens 20 Jahre AHV-Versicherung und ein Reinvermögen unter der Hälfte der EL-Vermögensschwelle.

Marcel P. De Boni, Betriebsökonom HWV, dipl. Wirtschaftsprüfer, zugelassener Revisionsexperte, Geschäftsführer

Bundesgerichtsentscheid zum steuerlichen Sitz von Kapitalgesellschaften

Juristische Personen sind dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo sich ihr statutarischer Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung befindet. Das Bundesgericht hat präzisiert: Das Hauptsteuerdomizil liegt dort, wo die Gesellschaft den tatsächlichen Mittelpunkt ihres wirtschaftlichen Bestehens hat; untergeordnete Tätigkeiten wie Buchführung gelten nicht als tatsächliche Verwaltung, ebenso wenig der blosse Ort der VR-Sitzungen oder Aktionärswohnsitz.

Diego Ryser, BA UZH in Banking and Finance, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand

Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

Seit 1. Juli 2021 haben erwerbstätige Eltern bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung eines minderjährigen Kindes Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen, aufteilbar auf beide Elternteile. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 196 pro Tag.

Linda Tagmann, lic.oec.publ., dipl. Wirtschaftsprüferin, Mandatsleiterin Treuhand

Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Erhöhung der Pauschale

Ab 1. Januar 2022 erhöht sich bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen auf 0,9% pro Monat (bisher 0,8%) bzw. 10,8% pro Jahr (bisher 9,6%) des Kaufpreises; neu sind darin auch die Arbeitswegfahrten enthalten.

Martin Horak, Buchhalter mit eidg. Fachausweis, RAB-Zulassung als Revisionsexperte, Teamleiter Treuhand, Mandatsleiter Treuhand

Neuerungen in der EU bei der Umsatzsteuer für Versandhändler

Seit 1. Juli 2021 sinkt für EU-Versandhändler die B2C-Schwelle einheitlich auf EUR 10’000 pro Jahr, ab der die Umsatzsteuer des Empfängerlandes abzurechnen ist. Über den One-Stop-Shop (OSS) kann die UST mehrerer Länder zentral in einem Land deklariert werden; für Fernverkäufer ausserhalb der EU steht der Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Sendungen bis EUR 150 zur Verfügung.

Marianne Esther Meier, Dipl. Steuerexpertin, Executive Master MWST, Dipl. Expertin Rechnungslegung und Controlling

Newsletter als PDF herunterladen