Newsletter Sommer 2018
Liebe Leserin, lieber Leser
Zur Jahresmitte informieren wir Sie wiederum über aktuelle Themen aus unserem Tätigkeitsgebiet, die auch für Sie von Interesse sein könnten. Einzelheiten vertiefen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie persönlich und kompetent. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und ein erfolgreiches zweites Semester 2018.
Ihr ECOVIS-Team
1. Besteuerung von Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash gelten steuerlich als bewertbare bewegliche Sachen und sind in der Steuererklärung wie übrige Vermögenswerte zu deklarieren. Für die Vermögenssteuer sind Guthaben zum Jahresendkurs in CHF umzurechnen; für Bitcoin publiziert die ESTV einen Jahresendsteuerkurs, andere Währungen sind zum Jahresschlusskurs der gängigsten Börsenplattform zu deklarieren. Der Nachweis erfolgt mittels Ausdruck der digitalen Brieftasche («Wallet»).
2. Änderungen im Firmenrecht
Seit 1. Juli 2016 regelt eine Revision des Obligationenrechts das Firmenrecht neu und erleichtert die Unternehmensnachfolge. Personengesellschaften müssen nach einem Gesellschafterwechsel den Firmennamen nur noch mit einem Rechtsformzusatz ergänzen statt ihn zu ändern. Die Ausschliesslichkeit des Firmennamens wurde von der bisherigen regionalen Beschränkung auf die ganze Schweiz ausgedehnt.
Claudia Diethelm
3. Wer ist Importeur bei einer Lieferung mit Montage aus dem Ausland?
Die Unterscheidung zwischen «Werklieferung» und «Lieferung mit unbedeutender Montage» ist entscheidend, da nur der richtige Importeur mit MWST-Registrierung die Einfuhrsteuer zurückfordern kann. Bei einer Werklieferung liegt der Ort der Lieferung in der Schweiz; erzielt der ausländische Verkäufer einen weltweiten Umsatz über CHF 100’000, muss er sich für die MWST registrieren und 7,7% in Rechnung stellen.
4. Mehrwertsteuer auf Kosten für Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung ist grundsätzlich von der MWST ausgenommen, kann aber freiwillig unterstellt werden. Bei betrieblich erforderlichen Weiterbildungen (Sprachkurse, IT-Kurse, Coaching) kann die MWST im Rahmen der Vorsteuerquote geltend gemacht werden. Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden, die im Lohnausweis unter Ziffer 13.3 aufgeführt werden, gelten als Lohnbestandteil, worauf nie ein Vorsteuerabzug möglich ist.
5. Radio-/Fernsehabgabe (RTV) ab 2019
Ab 1. Januar 2019 erhebt die ESTV bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab CHF 500’000 eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe mit sechs Tarifstufen zwischen CHF 365 und CHF 35’590 pro Jahr, basierend auf dem deklarierten MWST-Umsatz. Für Privathaushalte beträgt die Abgabe jährlich CHF 365 und wird durch die Serafe AG eingezogen.
Sven Gutbrod
6. AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen
Nichterwerbstätige müssen ab Vollendung des 20. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV/IV/EO-Beiträge entrichten; fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen. Als nichterwerbstätig gelten u.a. Studierende, Frühpensionierte, IV-Rentenbezüger und Personen mit einem Bruttojahreseinkommen unter CHF 4’667. Grundlage der Beitragsberechnung sind Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen.
7. Topal Buchführungssoftware
Seit Januar 2018 verfügen wir mit TOPAL über eine zusätzliche Finanzbuchhaltungssoftware, die besonders auf Treuhänder, Berater und KMUs ausgerichtet ist und die automatisierte Verarbeitung von Eingangsrechnungen sowie elektronische Belegablage ermöglicht. Mit TOPALINO und der TOPAL WEBSOLUTION erhalten unsere Kunden Online-Zugang zu ihrer Buchhaltung in Echtzeit, unabhängig von Standort und Endgerät.
8. Personelles
Seit Januar 2018 ist Hua Mock als Mandatsleiterin Treuhand in unserem Unternehmen tätig. Sie hat an der Universität im japanischen Fukushima den Master in Finanzbuchhaltung und den Master im Steuerwesen erworben und verfügt über den eidg. Fachausweis als Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen. Hua Mock spricht Deutsch, Englisch sowie ihre Muttersprachen Chinesisch und Japanisch.
Hua Mock